Gabelstapler

15. Februar 2022

Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Im Gegensatz etwa zu einfachen Hubwagen haben sie einen eigenen Antrieb und ein Hubgerüst, um Stapel zu bilden oder Lagerregale zu bedienen.

Die gebräuchlichsten Hublasten liegen zwischen ein und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind üblich. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 70 Tonnen betragen, Hubgerüste können auf bis zu zwölf Meter ausgelegt sein, um Hochregale bedienen zu können. Grundsätzlich gestatten die Berufsgenossenschaften in Deutschland nur Stapel- und Einlagerungsvorgänge bis zehn Meter Höhe, an denen Menschen durch Flurfördermittel direkt beteiligt sind; Ausnahmeregelungen sind möglich. Gabelstapler sind insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, die aus Hubmast und Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt (in der Regel) zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die üblicherweise mit einem Hydraulikzylinder über einen Flaschenzug mit einer Laschenkette auf und ab bewegt werden können. Manche Gabeln sind auch als Schlitten quer beweglich oder der Abstand der Gabelstaplerzinken zueinander kann hydraulisch verändert werden. Die Zinken werden Gabel genannt und geben dem Gabelstapler seinen Namen. (Quelle: de.wikipedia.org)